Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ferienwohnung Rehblick (OG) in Reken, Hestern 10 (AGB)
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
§ 3 Zahlungsbedingungen
§ 4 An- und Abreise
§ 5 Ferienwohnungen
§ 6 Haustiere
§ 7 Aufenthalt
§ 8 Reiserücktritt
§ 9 Rücktritt durch den Vermieter
§ 10 Haftung des Vermieters
§ 11 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
§ 11.1 Zugangsdaten
§ 11.2 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
§ 13 Salvatorische Klausel
§ 14 Gerichtsstand
Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Ferienwohnung Rehblick (OG) zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Vermieterin. Die Leistungen der Vermieterin erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieter.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn die Vermieter dies ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
(4) Diese Unterkunft wird von einer privaten Gastgeberin verwaltet, die nicht gewerblich oder beruflich vermietet. Das Verbraucherrecht der EU im Zusammenhang mit professionellen Gastgebern gilt hier nicht.
§ 1 Begriffsbestimmungen
a) Der Begriff „Anbieterin“, "ich", "mein" oder "meine" bezieht sich auf Silke Ehrbar-Wulfen als Vermieterin.
b) Der Begriff "Ferienwohnung Rehblick" bezieht sich auf die auf der Webseite www.ferienwohnung-rehblick-reken.de angebotene Ferienwohnung.
c) Der Begriff "Dienstleistungen" bezieht sich auf alle Dienstleistungen, die von den Vermietern von Zeit zu Zeit erbracht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Empfang von Buchungsinformationen über unser Buchungs- und Zahlungssystem, die Verwaltung von Reservierungen und Zahlungen und die Beantwortung von Kundenanfragen über unser Reservierungssystem und die Verwaltung von Inhalten auf Homepages Dritter.
d) Der Begriff "Inhalt" bedeutet Text, Grafiken, Bilder, Musik, Software, Audio, Video, Informationen oder jede andere Form von Daten.
e) Der Begriff "Kundeninhalte" bezieht sich auf Inhalte, die vom Kunden im Rahmen der Nutzung der Dienste bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf andere Informationen.
§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
Buchungsanfragen müssen über unsere Webseite oder per E-Mail ehrbar@arcor.de oder über einen Drittanbieter getätigt werden.
Kann ich Ihnen die Ferienwohnung in Ihrem gewünschten Zeitraum anbieten, sende ich Ihnen eine schriftliche Bestätigung sowie die Rechnung per E-Mail oder auf Wunsch per Post zu. Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe § 3 Zahlungsbedingungen) ist Ihre Buchung rechtskräftig.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Durch den Eingang der Anzahlung, erhält Ihre Buchung seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietvertrages ist innerhalb von 7 Tage nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 7 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so können die Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Nebenkosten für Wasser, Strom, Heizung, PKW-Stellplatz und Abfallgebühren sind im Preis enthalten.
§ 4 An- und Abreise
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Informationen der Schlüsselübergabe bekommt der Gast, 2 Tage vor der Anreise telefonisch oder per E-Mail. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise und aus besonderem Grund nicht pünktlich um 15.00 Uhr bezogen werden kann.
Am Abreisetag ist die Wohnung bis 11 Uhr morgens zu verlassen. Falls sich der Gast eine spätere Abreise wünscht, muss dies vorher mit mir abgesprochen werden. Eine spätere Abreise wird mit einem halben Tagessatz in Rechnung gestellt und ist auch nur möglich, wenn kein Folgegast gebucht hat.
Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen und die Mülleimer zu entleeren. Falls die Wohnung nicht wie hier vereinbart hinterlassen wird, kann Ihnen dies in Rechnung gestellt werden.
§ 5 Ferienwohnung
Die Ferienwohnung wird von mir in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Ihnen während Ihres Aufenthaltes Mängel auffallen, oder sollte etwas fehlen, so informieren Sie mich unverzüglich. Ich werde dann, falls möglich, für schnellstmögliche Abhilfe sorgen.
Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel sowie im Falle eines Schlüsselverlustes der Austausch der Schließanlage!
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden und der Gast muss somit die Ferienwohnung verlassen. Der bereits gezahlte Mietzins verbleibt bei der Vermieterin.
§ 6 Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Vermieterin erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren wird ein angemessener Aufpreis von 10 Euro bis 15 Euro pro Tag je nach Größe und Tierart verlangt. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung der Anbieterin untergebracht, hat der Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung.
§ 7 Aufenthalt
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Der Hauptmieter/die Hauptmieterin muss mindestens 18 Jahre alt sein. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, hat die Vermieterin das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen oder ein zusätzliches Entgelt für die nicht angemeldeten Personen der Preisliste entsprechend nachzuerheben.
Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Gast erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnung einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist die Vermieterin dazu berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
§ 8 Reiserücktritt
Bei einem Rücktritt ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung muss schriftlich (z.B. per E-Mail) erfolgen. Die Höhe des Einbehalts richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
Bis zu 14 Tage vor dem Anreisetag 10 % des vereinbarten Preises,
bis zu 7 Tage vor dem Anreisetag 30 % des vereinbarten Preises,
1 Tag vor Anreisetag oder Nichtanreise 60 % des vereinbarten Preises.
§ 9 Rücktritt durch die Vermieterin
Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt sowie anderer nicht zu vertretender Umstände, die die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Miete. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch die Vermieterin kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen.
§ 10 Haftung der Vermieterin
Die Vermieterin haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen der Wasser-, Heizungs- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
§ 11 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Die Vermieterin unterhält in der Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Sie gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Die Vermieterin gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Sie ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLAN ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit die Vermieterin deswegen eine Inanspruchnahme befürchten muss. Die Vermieterin behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten).
§ 11.1 Zugangsdaten
Die Nutzung des WLAN erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Gast Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung von mir und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Gast verpflichtet sich, die Zugangsdaten geheim zu halten. Die Vermieterin hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
§ 11.2 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLAN hergestellte Datenverkehr erfolgt verschlüsselt. Trotzdem können die Daten möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Die Vermieterin weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLAN auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernehme ich keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden von mir und/ oder einem meiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster geschlossen oder, falls die Wetterlage es zulässt, gekippt und das Dachflächenfenster sowie die Haustüren geschlossen zu halten.
(3) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung stelle ich Ihnen eine Reinigungspauschale in Höhe von 100 Euro in Rechnung. Rauchen ist nur im Freien erlaubt.
(4) Der Hofraum bietet Ihnen bis zu 2 PKW-Stellplätze. Achten Sie darauf, dass die abgestellten Fahrzeuge nicht den Durchgangsverkehr oder andere Ausfahrten behindern. Für E-Autos steht eine mobile Wallbox zur Verfügung. Eine Nutzung ist zuvor mit der Vermieterin abzustimmen. Die Kosten werden separat abgerechnet und betragen 50 Cent je Kilowattstunde.
(5) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein. Der Gast ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(6) Bei Nutzung eines Grills auf dem Grundstück ist auf eine sachgerechte Anwendung mit genügend Abstand zu brennbaren Materialien zu achten sowie auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Grillen in der Wohnung ist untersagt. Die Rauchentwicklung muss auf ein zumutbares Maß reduziert bleiben. Ansonsten gelten die üblichen Ruhe- und Nachtzeiten.
(7) Die Vermieterin hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Ich werde den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
§ 13 Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Borken Heidener Str. 3, 46325 Borken zuständig.